Dank dem 5. Vermögensbildungsgesetz bis zu 3.360,-€ vom Arbeitgeber bekommen!

Beantrage ganz einfach und online dein extra Geld vom Arbeitgeber!

Kein Video verfügbar.
  • Für Vollzeit, Teilzeit und Auszubildende im Angestelltenverhältnis
  • Staatliche Förderungen
  • Kostenloses Beratungsgespräch mit einem Förderberater

1.000+

Über 1.000+ Anträge erfolgreich gestellt

Voll Digital

Keine "1.000" Blätter mehr nötig
Alles bequem online von zu Hause aus möglich

Wie kannst du dein extra Geld vom Arbeitgeber beantragen?

SCHRITT 1

Termin

Klicke auf "Hier beantragen" um einen Termin für das kostenlose Beratungsgespräch mit einem Förderberater zu vereinbaren.

SCHRITT 2

Gespräch

In unserem persönlichen Gespräch, durchschnittlich 15min, werden wir herausfinden, wie viel dir an extra Geld zusteht.

SCHRITT 3

Antragsstellung

Wenn dir alles soweit zusagt, wird dir gern bei der Antragstellung geholfen.

Dafür kannst du durchschnittlich mit 10min rechnen.

Kleiner Aufwand - Großer Hebel

Was hat dein Arbeitgeber davon?

  • Mitarbeiterbindung! Welchen Arbeitgeber bevorzugst du? Einen, der in dich investiert, oder einen, der es nicht tut?

  • Er kann es von der Steuer absetzen.
  • "Ich bin froh, dass ich mich doch dafür entschieden habe. Ich war sehr sehr unsicher wo ich diese Infos bekommen habe, da ich seit 13 Jahren in dem Unternehmen bin und vorher nie was davon gehört hatte. Tatsächliche hätte ich das schon lang vorher beantragen können, aber niemand sagte mir was, was also bedeutet das ich einige tausend Euro "verloren" habe, weil ich es die Jahre vorher leider nicht wusste. Das Team hat mir bei der Antragstellung geholfen und mich durch den Prozess begleitet. Ich fühle mich sicher und gut beraten und kann den Service jedem empfehlen! Liebe Grüße Johanna"
  • "Hat alles funktioniert! sehr gut!"
  • "Ich bin beeindruckt von der schnellen Hilfe, die ich erhalten habe. Das Team hat mir gezeigt, wie einfach und lohnend es sein kann."
  • "Danke für die schnelle und unkomplizierte Hilfe beim ausfüllen und der Erläuterung etc.. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service."
  • "Ich hatte mich zuerst nicht getraut, das anzufordern, da ich dachte, es sei zu kompliziert und weil ich dachte das mein Arbeitgeber sowas nicht gern sieht und jetzt habe ich noch rausgefunden das mein Arbeitgeber einfach mal noch Steuern durch mich deswegen spart. Das Team hat mir alles verständlich und geduldig erklärt und mir viel geholfen. Danke für die großartige Unterstützung!"
  • "Ich bin super zufrieden mit der Unterstützung und das mir sehr viel Arbeit abgenommen wurde für diese ganze Antragstellung. Das Team war immer erreichbar und hat mir alle Fragen geduldig beantwortet. Vielen Dank!"
  • "Vielen Dank für die Unterstützung!"
  • "Ich muss ehrlich zugeben, ich habe es wirklich erst geglaubt wo ich es auf meinem Lohnzettel gesehen habe, das ich jetzt noch das extra Geld bekomme. also alles ehrlich und richtig. ich freu mich! Danke! Liebe Grüße Tom"
  • "Ich war lange unsicher, ob sich das für mich lohnt. Dank der kompetenten Beratung und Aufklärung durch das Team, habe ich mich schließlich dafür entschieden. Ich bereue es nicht und kann die Hilfe nur weiterempfehlen."
  • "alles super einfach verstanden. die Beratung war erste Klasse! vielen Dank"

Häufig gestellte Fragen !?

  • Die Lösung ist ganz simpel. Für jede Person, deren Antrag wir unterstützen, werden wir bezahlt. 
    Die Vergütung wird von der Institution gezahlt, bei der wir den Antrag stellen.
  • Keine Angst, es fallen weder für die Beratung, noch unserer Zeit danach (falls später nochmals Fragen offen sein sollten) Kosten an, dementsprechend musst du uns dafür nichts zahlen.
  • Du musst 18 Jahre alt sein (wenn du noch minderjährig bist, brauchst du hierfür deine Eltern mit im Gespräch etc.)

    Falls du einen gesetzlichen Betreuer hast, dann muss er bei dem Gespräch etc. anwesend sein

    Ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, egal ob Teilzeit oder Vollzeit. ACHTUNG: Minijober sind nicht berechtigt diesen Antrag zu stellen
  • Eine rückwirkende Beantragung ist in der Regel nicht möglich.
  • Wenn Du Deinen Arbeitgeber wechselst, kannst Du die Leistungen in der Regel auch beim neuen Arbeitgeber in Anspruch nehmen. 
    Hierfür musst Du dich nur kurz mit uns in Verbindung setzen und den Rest erledigen wir.

© Nextlevel 2023

Tracking Pixel